Steuern

Steuern- und Abgabenvermeidung

Wie will ein auf Autarkie und „totalen inneren Kreislauf“ zielendes System einen „Ausblutungsprozess“ verhindern, dem es durch Steuerabflüsse in der Tat ausgesetzt sein kann? Hierauf gibt es mehrere Antworten:

1. Wenn ein Autarksystem kein „Geld“ im Althergebrachten Sinne kennt bzw. hat und seinen Warenverkehr in Zeit abrechnet, wird dem umliegenden Staat eine Abgabeerhebung schon grundsätzlich schwer gemacht. Rückt der Steuereintreiber an, so wird er in dieser Kommunität nichts „Bares“ auftreiben können. Die Einwohnerschaft wird ihm dafür aber „viel Zeit anbieten“ können. Was dann also pfänden, was mitnehmen? Die Zeit?

2. Selbst wenn die Behörden die Zeitguthaben in ihre Sklavenwährung umrechnen wollten, um so -nichtvorhandene- Mittel einzuziehen, könnte sie von einer auf das „Leben im Hier und Jetzt“ abzielenden Umlaufsicherung erneut gestoppt werden. Da diese eine für das Bankensystem typische langfristige Wert-Hortung&Akkumulation ausschließt gibt’s dann auch nicht viel zu versteuern: zum Zeitpunkt der Steuererklärung ist eben nicht viel da.

3. Die Hinzunahme bestimmter – übrigens legaler – Schenkungs- und Tauschwirtschaftlicher Prinzipien würde dem zugriffsbereiten „Quästor“ die Arbeit am Ende vollständig verhageln. Denn Tauschgesellschaften/ringe werden nicht besteuert. Entsprechend kann es der Siedler so gestalten, dass die ArbeitsZeit-Punktekarte neben dem eigenen GesamtPlusMinusstand auch den der jeweiligen Tauschpartner anzeigt. Dann müsste der einzelne aber um gerecht-direkt zu tauschen seinen Punktestand im bilateralen Geschäft beständig ausgleichen was zu einer Planwirtschaft führen kann! Es steht fest, dass der Bäcker das meiste Mehl braucht, der Müller aber nicht das meiste Brot. Müller und Bäcker würden so in eine geschlossene Vertriebseinheit gezwungen

Einen anderen Lösungsweg zeigen die Vorträge des Wiener Finanzwissenschaftlers Franz Hörmann, die eine Mischung aus Schenken und Zeitwährung vorstellen https://de.wikipedia.org/wiki/Transition_Towns https://www.youtube.com/watch?v=j4794RjAWLQ

4. Variante: Man nimmt gestempelte Euroscheine oder eine konvertible/tauschbare Komplementärwährung und lässt die Besteuerung eiskalt zu. Dadurch fließt ständig Geld ab, wodurch ein deflationärer Geldbinnenmarkt entsteht. In diesem Fall würden die Löhne und Preise beständig nach unten fallen. Irgendwann verdient jeder so minimale Beträge, dass sich die Besteuerung erübrigt, weil man unter dem besteuerbaren Mindestsatz liegt. Das einzige, worauf man dann noch achten muss, ist, dass dann nicht Leute von außen den Laden leer kaufen, aber dafür ist man erstens eine Interessensgemeinschaft, die darüber bestimmen darf, ob überhaupt jemand reinkommt und zweitens besteht ja die modifizierte Währung, die ein Zugereister eben nicht auf der Hand hat.

5. Möglichkeiten bietet auch das Steuerrecht selbst, man google z.B. unter den Schlagworten „Stiftungsrecht“ und „Gemeinnützigkeit„. Bleiben wir konkret bei letzterem Begriff:  Körperschaften mit ideeller Zielsetzung können gemeinnützig sein. Da mit der Gemeinnützigkeit Steuervergünstigungen bei allen wichtigen Steuerarten verbunden sind (insbesondere Befreiung von der Körperschaft-, Gewerbe- und Vermögensteuer, ermäßigter Steuersatz von 7 v. H. bei der Umsatzsteuer, Abzugsfähigkeit von Spenden), wird sie von den meisten Religionsgemeinschaften und Psychogruppen angestrebt.  Die Förderung der Religion ist ein gemeinnütziger Zweck (§ 52 Abs. 2 Nr. 1 AO). Auch die Förderung einer Weltanschauung wird grundsätzlich als gemeinnütziger Zweck angesehen. Die Kirche ist von fast allen Steuern befreit: Körperschaftssteuer, Grundsteuer, Zinsabschlagsteuer, Gewerbesteuer, Kapitalertragssteuer, Umsatzsteuer. Und: Die Kirchensteuer darf in voller Höhe von der Steuer abgezogen werden. Da das ganze Dorf eine Ashramähnliche, weltanschaulich orientierte Kommunität darstellt, sollte dieser Grundsatz nach dem Prinzip der Gleichberechtigung auch auf sie angewandt werden. Man überprüfe in diesem Zusammenhang die steuerseitige Behandlung des italienischen Eso-Autark-Projekts Damanhur.

ACHTUNG: Siedlergemeinden umfassen eine ganze Reihe gemeinnütziger Aspekte

  • Rückerschließung von Krisen-, Not- und Verödungsgebieten/ Stoppen des Dörfertods ohne staatliche Förderungsmassnahmen für Infrastruktur, Schule, Müllabfuhr etc./ Ankurbelung von regional bedrohten Wirtschaften ohne Investoren von außen
  • Kultur/Brauchtums/Volkstumspflege
  • ReIntegration von Sozialhilfeempfängern ins Berufsleben
  • Speziell Dorf: gesellschaftliche, schulpädagogische, finanz/wirtschaftliche, medizinische (Vorsorgeprinzip), ökologische (Null-Abfall-Wirtschaft) Feldstudienfunktion. Auch in Fragen der autarken Versorgung mit regenerativen Energien.
  • Speziell SSB: ökologische, nachhaltige und teilweise karikative Arbeit in allen Wirkbereichen: Bau, Landwirtschaft, Touristik, externe Mutterhäuser, Aufbau von Partnerdörfern in unterversorgten Krisengebieten der 3. Welt

In der Gegenwart und mehr noch in der Zukunft stellt sich für die weltweite Wirtschaftspolitik die unumgängliche Frage, mit welchen Mitteln eskalierende Schulden, Sozialabbau, Inflation und Deflation, Arbeitslosigkeit, zunehmende Polarisierung von Reichtum und Armut sowie Kaufkraftschwankungen wirksam bekämpft und auf welchem Wege geeignete Mittel angewandt werden sollen. Die in Autarkgemeinden erprobten Konzepte könnten diesbezüglich ein wichtiger Beitrag zur Überwindung der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Krise unserer Zeit sein. Die Frage, wie es möglich ist, dem totalen Absturz der Wirtschaft und Proletarisierung/Anarchisierung etwas entgegenzusetzen, wird hier praktisch beantwortet.

Zum Thema Stiftung (siehe auch den Sonderfall „Delaware-Stiftung“) sei erwähnt: Einlagen in Stiftungen sind vor der Steuer absetzfähig.
Die Grundsteuer ist aufgrund der im Grundsteuergesetz (GrStG) festgelegten Steuerbefreiung für gemeinnützige Stiftungen in der Regel kein Problem: §3 Abs.1 Nr.3b GrStG befreit den Grundbesitz von der Grundsteuer, der von einer inländischen Stiftung, die gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecken dient und für gemeinnützige oder mildtätige Zwecke genutzt wird. Erfolgt dennoch eine Besteuerung des Grundbesitzes, ist zu prüfen, ob ob §3 Abs.1 Nr.3b GrStG nur fälschlicherweise nicht angewendet wurde oder ob weitere Gründe vorliegen, die einer Befreiung entgegenstehen.

6a. Ein weiterer begehbarer Weg ist ein „Deal“ mit den Behörden, die unter Umständen selbst daran interessiert werden können, die Steuerschraube wegzudrehen, beispielsweise für den Fall dass ihnen im Gegenzug eine gleich- oder höherrangige Ersparnis offeriert wird. Im Fall von Tessiner Bergdörfern (gleiches in Siebenbürgen und in Norditalien) ist ein solches Gegenseitigkeitsgeschäft durchaus gangbar. Hier verfallen nationale Kulturgüter, die der Staat schon im Interesse des Tourismus schützen will, und dies auch nach bestehenden Gesetzen muss(!). Diese Instandbringung und -haltung kostet aber Geld, das oft nicht vorhanden ist. Erklärt sich nun eine Gruppe oder eine Stiftung bereit, diese baulichen und rekultivierenden Massnahmen selbst zu stemmen, so werden die Behörden zuhören, auch wenn dabei eine Gegenleistung, z.b. Steuerfreiheit, eingefordert wird. Sie sollten umso hellhöriger werden, wenn die Aussicht besteht, auf diese Weise eine Zahl an Sozialhilfeempfängern „loszuwerden“, die sonst mit Hartz 4 zu versorgen wären. Dass das AutarkdorfKonzept auch zum Schutz bedrohter indigener Minderheiten gefahren werden kann ist in diesem Zusammenhang  eine weitere, vorstellbare Trumpfkarte die sich Behörden – etwa in Neuseeland – gern anschauen werden, auch mit Blick auf eine touristische „Verkaufbarkeit“.

6b. Eine weitere Variante eines Deals ist der einer Spende. Es ist bekannt, daß Geldzuwendungen Türen öffnen, vor allem wenn diese für einen gemeinützigen Zweck offeriert werden. Anerkannte Universitäten, selbst staatliche, selbst in den USA, vergeben zum Beispiel Ehrendoktorwürden, wenn ein privater Sponsor etwas tiefer in die Tasche greift, etwa um eine Bibliothek zu finanzieren. Eine vollständige Siedlergruppe besteht aus 20 SSB-Mitarbeitern plus 50 Dorfhaushalten, darunter etliche Paare oder gar Familien, womit man auf mindestens 100 zahlungsfähige Köpfe kommt. Zahlt jeder 1000,- so kommen 100.000,- zusammen. Eine Summe mit der sich gewiss gute Überzeugungsarbeit leisten lässt.

Bitte im Auge behalten: Für uns gilt der Grundsatz der Konfliktvermeidung. Nach Vorbild Gandhis betreiben wir ein legales „Entziehen“ anstelle dem „Ausfechten“ oder Beharren auf offiziell nicht anerkannten Rechtsauslegungen wie bei „Gelber Schein“, „Gemeindeaktivierung“, „Mensch-„/ „Reichsbürgerschaft“ etc. Derartige Wege werden von uns nur gegangen, wenn es bereits zu positiven belastbaren Grundsatzurteilen durch die Systemgerichte gekommen ist. Windmühlenkämpfe und damit Kräfteverzettelungen sind dagegen im vornherein auszuschließen!